Deutschland
Sie dürfen Ihr Land verlassen, aber je nach Ansteckungsrisiko des Reiselands gelten bestimmte Anforderungen bei der Rückkehr.
Katalonien gilt zurzeit als Risikogebiet. Daher müssen Sie nach der Rückkehr eine zehntägige Quarantäne einhalten und sich unter https://www.einreiseanmeldung.de registrieren.
Sie können die Quarantäne am fünften Tag abbrechen, wenn Sie einen PCR-Test ausführen und das Ergebnis negativ ist.
Hier finden Sie die am 12. Mai 2021 aktualisierten Informationen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Archiv_Risikogebiete/Risikogebiete_aktuell_en.pdf?__blob=publicationFile
Niederlande
Ab 19. Mai dürfen Sie mit einigen Beschränkungen Ihr Land verlassen:
Erforderlich sind ein negativer PCR-Test und eine zehntägige Quarantäne bei der Rückkehr aus Risikogebieten, zu welchen Spanien (Festland) gegenwärtig zählt. Diese Bedingung gilt, bis Spanien in der europäischen Ampel der Covid-19-Risikoklassifizierung auf Grün übergeht.
Informations-Link für unsere niederländischen Gäste: https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/spanje/reizen/reisadvies
Belgien
Belgische Staatsangehörige müssen sich unter https://www.info-coronavirus.be/nl/plf/ registrieren und dort die Rückkehr in Ihr Land ankündigen. Doch das gilt nur bei Reisen per Flugzeug, Eisenbahn oder Schiff. Bei Reisen im Automobil verpflichtet die Regierung nicht zu dieser Auflage.
Wenn Sie sich über 48 Stunden außerhalb des Landes aufhielten und per Flugzeug zurückgekehrt sind, müssen Sie, je nach Ihren Antworten im Formular, einen PCR-Test ausführen und eine obligatorische siebentägige Quarantäne einhalten. Bei Verstößen gegen diese Auflage gilt eine Strafgebühr von 250 €.
Gegenwärtig gilt für Katalonien noch die Alarmstufe rot. Daher müssen belgische Staatsangehörige, die per Flug zurückkehren und dieses Formular ausfüllen, wahrscheinlich eine obligatorische Quarantäne einhalten und an den Tagen 1 und 7 der Quarantäne einen PCR-Test ausführen. https://www.info-coronavirus.be/nl/kleurcodes-per-land/
Frankreich
Unter https://www.gouvernement.fr/en/coronavirus-covid-19 finden Sie die von der französischen Regierung erlassenen Konditionen, je nach Reiseland.
Für Spanien als Land der Europäischen Gemeinschaft sind ein negativer PCR-Test und eine eigenverantwortliche Erklärung erforderlich. Das gilt sowohl für Reisende auf dem Landweg als auch für den Luftweg und Seeweg. Falls Sie keinen negativen PCR-Test vorweisen können, müssen Sie eine obligatorische siebentägige Quarantäne einhalten und bei der Ankunft (Rückkehr) einen PCR-Test ausführen: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/coming-to-france/coronavirus-advice-for-foreign-nationals-in-france/
Großbritannien (Vereinigtes Königreich)
Ab 17. Mai dürfen britische Staatsangehörige unter bestimmten Konditionen reisen, die von der Farbeinstufung abhängen, die Großbritannien dem Reiseland zuteilt. Zurzeit steht die Corona-Ampel für Spanien (einschließlich der Inseln) nach wie vor auf gelb. Demnach benötigen die Reisenden vor ihrer Rückkehr nach Großbritannien einen PCR-Test und müssen zwei PCR-Tests für nach der Rückkehr reservieren und bezahlen. Außerdem müssen sie das folgende Formular ausfüllen:https://www.gov.uk/provide-journey-contact-details-before-travel-uk .
Nach der Rückkehr nach Großbritannien müssen die Reisenden eine obligatorische zehntägige Quarantäne einhalten. Das gilt auch für Geimpfte. Außerdem müssen sie an den Tagen 2 und 8 der Quarantäne die zwei vorab bezahlten PCR-Tests ausführen. Ab dem fünften Tag dürfen sie nach einem privat ausgeführten negativen PCR-Test die Quarantäne abbrechen. Hier finden Sie einen Link mit allen Informationen: https://www.gov.uk/guidance/red-amber-and-green-list-rules-for-entering-england#amber-list